Bedingungen beim
Abonnementservice durch die Agentur «Nasha Pressa» Die Agentur «Nasha Pressa» (im weiteren «Agentur»
genannt) bietet Dienstleistungen beim Abonnement
von Periodika, die in Russland, den GUS-Ländern sowie im Baltikum
herausgegeben werden. Beim Bestellen der Periodika im Internetshop akzeptiert
der Auftraggeber (im weiteren «Kunde» genannt) die vorliegenden AGB und
betrachtet sie als Vertrag zwischen ihm und der Agentur. 1. Ausführung eines Auftrages Der Kunde bestellt im Internetshop selbständig. In
besonderen Fällen, die durch die Standardverfahren im Internetshop nicht
vorgesehen sind, kann der Kunde seine
Bestellung per Mail abschicken. Bei der Ausführung eines Auftrages trägt der
Kunde seine persönlichen Angaben ein. Für die Wahrheitstreue sowie Aktualität
seiner Angaben haftet der Kunde. Die Agentur haftet nicht für die nicht zugestellten
Periodika, wenn der Kunde seine Adresse sowie andere persönliche Angaben falsch
eingetragen hat. Die Bestellung gilt als
angenommen und ausgeführt, nachdem der Kunde die Bestellung gemäß
Rechnung termingerecht bezahlt hat. 2. Abonnementkosten (Bestellung der Periodika) Die Bestellungskosten für die Periodika sind für
verschiedene Regionen unterschiedlich und hängen von den Zustellungskosten ab.
Im Internetshop werden die Länder in drei Gruppen in Abhängigkeit der Kosten eingeteilt. Die im
Internetshop angegebenen Bestellungskosten für die Periodika ist die vollständige Summe, die die
Zustellungskosten sowie die Mwst. beinhaltet (Mwst. für Deutschland). Beim
Abonnieren wird diese Summe ohne Änderungen in die Rechnung für die Bezahlung der bestellten
Periodika eingetragen. Im Falle der Preisänderungen durch die Verlage bzw. der geänderten
Post- und Transporttarife sowie bei starken Währungsschwankungen behält die
Agentur das Recht, die Abonnementkosten zu ändern. 3. Zahlungstermin der Bestellung Der Zahlungstermin der Bestellung beträgt zehn Tage. In
der Rechnung ist das Datum angegeben, bis zu dem der Kunde die Bestellung zu
zahlen hat. Im Falle der nicht fristgemäßen Bezahlung der Rechnung kann die
Zustellung der bestellten Periodika auf den nächsten Monat verschoben werden.
Die Bestellung, die binnen 15 Tagen nicht bezahlt wurde, wird durch die Agentur rückgängig gemacht. 4. Bezahlung der Bestellung Die Bestellung wird per Banküberweisung auf das Konto der
Agentur gemäß Rechnung bezahlt. Der in der Rechnung angegebene Betrag (die
Summe) beinhaltet nicht die Überweisungskosten des Kunden. Alle mit der
Überweisung der Kosten für die Bestellung verbundenen Ausgaben trägt der Kunde.
Auf das Verrechnungskonto der Agentur ist die in der Rechnung angegebenen Summe
zu überweisen. Im Falle der Überweisung einer geringeren Summe auf das Konto der Agentur im Vergleich zu der in der Rechnung
angegebene Summe ist die Agentur berechtigt, die Dauer des Abonnements zu
verkürzen. 5. Zustellung der Periodika Die Periodika wird an die durch den Kunden genannte
Adresse zugestellt. Bei der Änderung der Adresse soll der Kunde die Agentur unverzüglich
benachrichtigen. Die Agentur haftet nicht für die an die alte Adresse des
Kunden geschickten Periodika, wenn der Kunde die Agentur über die Änderung
seiner Adresse nicht rechtzeitig in Kenntnis gesetzt hat. Alle Fragen der
Änderung der Adresse klärt die Agentur (Wir bitten Sie, die Postagentur und den
Verlag zwecks Klärung in diesem Fall nicht zu kontaktieren.) Die Agentur haftet nicht für die nicht fristgemäße
Zustellung der Periodika, wenn der Verlag die Veröffentlichungstermine auf einen späteren Zeitpunkt
verschoben hat. Beim Verlust der per Post geschickten Periodika
unternimmt die Agentur alles für den Nachkauf der Periodika und deren Versand an den
Kunden. Ist die Wiederbeschaffung nicht möglich, wird dem Kunden ein Ersatz der
verlorenen Periodika zur Verfügung gestellt.
6. Beginn und Dauer des Abonnements Der Zeitpunkt des Abonnements beginnt nach der Bezahlung
der Rechnung durch den Kunden. In der Rechnung ist der Monat angegeben, von dem
die Abonnementsdauer anfängt. Im Falle der nicht fristgemäßen Bezahlung der Rechnung
ist die Agentur berechtigt, den Zeitpunkt des Abonnements zu verschieben bzw.
die Bestellung rückgängig zu machen. Das Abonnement kann für eine beliebige Dauer von 3 bis 12
Monaten abgeschlossen werden. Für die Periodika, die zeitliche Einschränkungen haben,
kann das Abonnement nicht unter sechs Monaten (in einzelnen Fällen nur für 12
Monate) abgeschlossen werden. Wenn die Periodika nicht mehr veröffentlicht wird, kann
die restliche Summe durch den Kunden für das Abonnement einer anderen Periodika
verwendet werden. 7. Verzicht auf das Abonnement Binnen der ersten 14 Tagen seit dem Zeitpunkt des
Abonnements im Internetshop kann der Kunde die Bestellung rückgängig machen, indem er die
Agentur schriftlich bzw. per Mail benachrichtigt. In außerordentlichen Fällen kann der Kunde
auch eine schon beauftragte Bestellung rückgängig machen. In diesem Fall nimmt
die Agentur den Verzicht der Bestellung ab dem nächst möglichen Heft der
Periodika an. Die restliche Summe kann der Kunde für die Bestellung einer
anderen Periodika verwenden. 8. Verlängerung des Abonnements Das Abonnement wird nur auf Wunsch des Kunden verlängert.
Für die Verlängerung des Abonnements muss eine neue Bestellung im Internetshop
getätigt bzw. muss sie per Mail geschickt werden. Die Agentur verlängert das
Abonnement nicht automatisch. 9. Reklamationen Die Agentur akzeptiert Reklamationen für eine nicht
zeitgerechte Zustellung und für nicht zugestellte Periodika. Nach Erhalt einer
Reklamation schickt die Agentur an den Kunden eine Information über die Veröffentlichungstermine der
Periodika und über die Termine, an denen die Periodika verschickt wurden. Bei
Verlust der verschickten Periodika per Post trifft die Agentur alle Maßnahmen zwecks Neubeschaffung der
Periodika und deren Versand an den Kunden. Ist die wiederholte Beschaffung der Periodika
nicht möglich, bietet die Agentur dem Kunden einen Ersatz für die verlorene
Periodika an. Die Agentur haftet nicht für Änderungen, die durch die
Verlage vorgenommen werden: Änderungen des Umfangs, des Formats, der Aufmachung
und des Inhalts der Periodika sowie Herausgabe eines
Doppelheftes und andere Änderungen bei der Regelmäßigkeit der Herausgabe. 10. Umstände höherer Gewalt Im
Falle des Eintretens von außerordentlichen und nicht vorhersehbaren Umständen
(Brand, Überschwemmungen, Orkane, Epidemien, Streiks, kriegerische Handlungen,
Warenexport- und
-importembargo sowie anderes), die die Zustellung der Periodika verhindern,
wird die Agentur von der Verantwortung für die Nichtzustellung der Periodika an
den Kunden befreit. Über das Eintreten von Umständen höherer Gewalt ist die
Agentur verpflichtet, binnen von zehn Tagen die Kunden zu benachrichtigen.